Gewährleistung des Kinderschutzes

Kinder lernen, was sie im Leben erfahren

Wenn ein Kind immer kritisiert wird,
lernt es zu verurteilen.
Wenn ein Kind in Feindseligkeit lebt,
lernt es zu streiten.
Wenn ein Kind ständig beschämt wird,
lernt es, sich schuldig zu fühlen.
Wenn ein Kind Toleranz erlebt,
lernt es, tolerant zu sein.
Wenn ein Kind Ermutigung erfährt,
lernt es, zuversichtlich zu sein.
Wenn ein Kind Zuneigung erfährt,
lernt es, gerecht zu sein.
Wenn ein Kind Sicherheit erlernt,
lernt es zu vertrauen.
Wenn ein Kind sich angenommen weiß,
lernt es Selbstvertrauen.
Wenn ein Kind Anerkennung und Freundschaft erfährt,
lernt es,Liebe auf der Welt zu finden.

(Aushang an einer chilenischen Schule, Verfasser unbekannt, – Handreichung zu Fragen desKinderschutzes und der Kindeswohlgefährdung für Träger kirchlicher Arbeit mit Kindern und Jugendlichen 03/2019)

Die Evangelische Kindertagesstätte „Goethestraße“ erfüllt den gesetzlichen Auftrag nach § 22 Absatz 2, Ziffer 2 und 3 und nach § 22a Absatz 2 Ziffer 1 und 3, sowie Absatz 3 SGB VIII. Hierzu gehört, den Anzeichen von Kindeswohlgefährdung im Rahmen der fachlichen Kompetenz und den Möglichkeiten der Kindertagesstätte „Goethestraße“, nachzugehen. Denn jedes Kind hat das Recht auf eine gewaltfreie Erziehung.

In Artikel 1 des Grundgesetzes heißt es: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ Auch wenn bisher noch kein Paragraph in das Grundgesetz aufgenommen wurde, der explizit Kinderrechte anspricht, so ist klar, dass jede Form von Vernachlässigung sowie körperliche oder seelischer Gewalt die Würde eines Menschen und ganz besondere die Gesundheit eines Kindes, welches Schutz und Fürsorge braucht, gefährdet.

Um diesem Auftrag gerecht werden zu können, gibt es in der Kita folgende Verfahren:

  • Beratung durch die Fachberatung
  • Beratung durch den Deutschen Kinderschutzbund Bezirksverband Darmstadt e.V.
  • Beratung durch Pro Familia
  • Festgelegtes Ablaufverfahren bei Verdachtsfällen
  • Partizipation der Kinder
  • Elternbeteiligung
  • Beschwerdemanagement
  • Kooperation mit dem zuständigen Jugendamt